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BERGCOLD » Wissenswertes » Wartung » Dichtigkeitsprüfung

Dichtheitskontrolle gemäß Verordnung (EU) Nr. 517/2014

Gemäß Verordnung (EU) Nr. 517/2014, auch bekannt als F-Gase-Verordnung, ist eine Dichtheitskontrolle für bestimmte Anlagen vorgeschrieben. Diese Verordnung bezieht sich auf fluorierte Treibhausgase, einschließlich bestimmter teilfluorierter Kohlenwasserstoffe wie zum Beispiel FCKW, HFCKW und HFKW.

Die Dichtheitskontrolle nach dieser Verordnung betrifft hauptsächlich Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen, die fluorierte Treibhausgase enthalten. Die genauen Kriterien und Schwellenwerte, die für die Dichtheitskontrolle gelten, können je nach Art und Größe der Anlage variieren. Es gibt spezifische Anforderungen für Anlagen, die unter die Kategorien I, II oder III fallen.

Kategorie I umfasst stationäre Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit einer Füllmenge zwischen 5 und 50 Tonnen CO2-Äquivalent.

Kategorie II umfasst stationäre Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit einer Füllmenge zwischen 50 und 500 Tonnen CO2-Äquivalent.

Kategorie III umfasst stationäre Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit einer Füllmenge von mehr als 500 Tonnen CO2-Äquivalent.

Für Anlagen in den genannten Kategorien gelten Vorschriften zur regelmäßigen Dichtheitskontrolle, zur Reparatur und zur Dokumentation von Leckagen. Diese Vorschriften sollen dazu beitragen, den Ausstoß von fluorierten Treibhausgasen in die Atmosphäre zu verringern und somit den Klimawandel einzudämmen. Es ist wichtig, die spezifischen nationalen und regionalen Gesetze und Vorschriften zu beachten, da diese die Umsetzung der Verordnung auf nationaler Ebene regeln können.

Prüfintervalle

  • Anlagen ohne Leckageerkennungssystem
  • 1 x pro Jahr (5 – 50 t CO2-Äquivalent)
  • 2 x pro Jahr (≥ 50 – 500 t CO2-Äquivalent)
  • 4 x pro Jahr (≥ 500 t CO2-Äquivalent)
  • Anlagen mit Leckageerkennungssystem
  • alle 2 Jahre (5 – 50 t CO2-Äquivalent)
  • 1 x pro Jahr (≥ 50 – 500 t CO2-Äquivalent)
  • 2 x pro Jahr (≥ 500 t CO2-Äquivalent)

Führung von Aufzeichnungen

Betreiber von Anlagen, die fluorierte Treibhausgase enthalten, verpflichtet, Aufzeichnungen über verschiedene Aspekte der Anlagenführung zu führen. Die spezifischen Pflichten des Betreibers in Bezug auf die Führung von Aufzeichnungen umfassen:

  1. Füllmengenüberwachung: Der Betreiber muss Aufzeichnungen über die Menge der in der Anlage enthaltenen fluorierten Treibhausgase führen. Dies umfasst die Art der Gase, die verwendeten Mengen und die Zeitpunkte der Hinzufügung oder Entnahme.
  2. Dichtheitskontrolle: Der Betreiber muss Aufzeichnungen über die durchgeführten Dichtheitskontrollen führen. Dies beinhaltet den Zeitpunkt der Kontrolle, die Ergebnisse, etwaige Leckagen und die ergriffenen Maßnahmen zur Behebung von Leckagen.
  3. Wartung und Reparatur: Der Betreiber muss Aufzeichnungen über Wartungs- und Reparaturmaßnahmen an der Anlage führen. Dies umfasst die Art der durchgeführten Arbeiten, die verwendeten Ersatzteile, die verantwortlichen Personen und die Zeitpunkte der Durchführung.
  4. Rückgewinnung und Entsorgung: Der Betreiber muss Aufzeichnungen über die Rückgewinnung und Entsorgung der fluorierten Treibhausgase führen. Dies umfasst Informationen über die Menge der zurückgewonnenen Gase, die Art der Entsorgung und die autorisierten Unternehmen, die mit der Entsorgung beauftragt sind.
  5. Zertifizierung: Der Betreiber muss Aufzeichnungen über die Zertifizierung des Personals führen, das mit der Handhabung und Wartung der Anlage beauftragt ist. Dies beinhaltet Informationen über die Art der Zertifizierung, die Namen der Personen und die Gültigkeitsdauer der Zertifikate.

Diese Aufzeichnungen dienen der Überwachung und Dokumentation der Einhaltung der Verordnung und müssen mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Anforderungen an die Aufzeichnungsführung je nach Art und Größe der Anlage variieren können. Es ist ratsam, die spezifischen nationalen und regionalen Gesetze und Vorschriften zu konsultieren, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt werden.

Dichtigkeitsprüfung nach EN378

Die EN378 ist eine europäische Norm, die sich mit der Sicherheit von Kälteanlagen und Wärmepumpen befasst. Sie enthält verschiedene Anforderungen und Prüfverfahren, einschließlich der Dichtigkeitsprüfung.

Die Dichtigkeitsprüfung nach EN378 ist ein Verfahren, das verwendet wird, um die Dichtheit von Kälteanlagen und Wärmepumpen zu überprüfen. Das Ziel ist es sicherzustellen, dass keine Lecks in den Systemen vorhanden sind, die zu einem Austritt von klimaschädlichen Kältemitteln führen könnten.

Gemäß der EN378 gibt es verschiedene Methoden zur Durchführung der Dichtigkeitsprüfung. Die Auswahl der Methode hängt von der Art der Anlage und den spezifischen Anforderungen ab. Zu den häufig verwendeten Methoden gehören:

  1. Druckprüfung: Bei dieser Methode wird das System mit einem bestimmten Druck beaufschlagt, und der Druckverlust über einen bestimmten Zeitraum wird gemessen. Ein großer Druckverlust würde auf ein Leck hinweisen.
  2. Dichtheitsprüfung mit Lecksuchmittel: Diese Methode beinhaltet die Verwendung eines speziellen Lecksuchmittels, das in das System eingeführt wird. Wenn ein Leck vorhanden ist, entweicht das Lecksuchmittel und kann mit einem Detektor oder einer Spülschattenlampe aufgespürt werden.
  3. Dichtheitsprüfung mit elektronischem Detektor: Hierbei wird ein elektronischer Detektor verwendet, um Leckagen im System zu erkennen. Der Detektor kann empfindlich auf bestimmte Kältemittel reagieren und akustische oder visuelle Signale abgeben, wenn ein Leck vorhanden ist.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Anforderungen und Verfahren für die Dichtigkeitsprüfung nach EN378 von der spezifischen Anwendung und dem Anlagetyp abhängen können. Fachleute und Unternehmen, die Kälteanlagen und Wärmepumpen installieren oder warten, sollten sich mit den aktuellen Normen und Vorschriften vertraut machen, um sicherzustellen, dass sie die entsprechenden Dichtigkeitsprüfungen gemäß den geltenden Bestimmungen durchführen.

Für welche Anlagen ist eine Dichtheitskontrolle vorgeschrieben?

Die Häufigkeit und der Zeitpunkt der Dichtigkeitsprüfung gemäß EN378 hängen von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Art der Kälteanlage oder Wärmepumpe, der verwendeten Kältemittel und den geltenden nationalen Vorschriften. Im Allgemeinen gelten jedoch folgende Richtlinien:

  1. Erstinbetriebnahme: Nach der Installation einer neuen Kälteanlage oder Wärmepumpe ist eine Dichtigkeitsprüfung erforderlich, um sicherzustellen, dass das System frei von Lecks ist, bevor es in Betrieb genommen wird.
  2. Wiederkehrende Prüfungen: Nach der Erstinbetriebnahme müssen wiederkehrende Dichtigkeitsprüfungen gemäß den nationalen Vorschriften und den Herstellerempfehlungen durchgeführt werden. Diese Prüfungen werden in der Regel in regelmäßigen Abständen vorgenommen, um sicherzustellen, dass das System weiterhin dicht bleibt. Die genauen Intervalle können je nach Land und Anlagentyp variieren.
  3. Wartungsprüfungen: Bei routinemäßigen Wartungsarbeiten an Kälteanlagen und Wärmepumpen sollte eine Dichtigkeitsprüfung durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass das System weiterhin ordnungsgemäß funktioniert und keine Lecks aufweist.

Es ist wichtig zu beachten, dass einige Kältemittel spezifische Anforderungen haben können, was die Häufigkeit der Dichtigkeitsprüfungen betrifft. Zum Beispiel können Kältemittel mit einem höheren globalen Erwärmungspotenzial (GWP) strengere Prüfanforderungen haben als solche mit einem niedrigeren GWP.

Darüber hinaus können nationale oder regionale Vorschriften zusätzliche Anforderungen an die Dichtigkeitsprüfung festlegen. Es ist daher ratsam, sich mit den spezifischen Vorschriften und Normen des betreffenden Landes oder der Region vertraut zu machen, um sicherzustellen, dass die Dichtigkeitsprüfung gemäß den geltenden Bestimmungen erfolgt.

Wann und wie oft muss die Dichtigkeitsprüfung erfolgen?

Die Häufigkeit und der Zeitpunkt der Dichtigkeitsprüfung gemäß EN378 hängen von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Art der Kälteanlage oder Wärmepumpe, der verwendeten Kältemittel und den geltenden nationalen Vorschriften. Im Allgemeinen gelten jedoch folgende Richtlinien:

  1. Erstinbetriebnahme: Nach der Installation einer neuen Kälteanlage oder Wärmepumpe ist eine Dichtigkeitsprüfung erforderlich, um sicherzustellen, dass das System frei von Lecks ist, bevor es in Betrieb genommen wird.
  2. Wiederkehrende Prüfungen: Nach der Erstinbetriebnahme müssen wiederkehrende Dichtigkeitsprüfungen gemäß den nationalen Vorschriften und den Herstellerempfehlungen durchgeführt werden. Diese Prüfungen werden in der Regel in regelmäßigen Abständen vorgenommen, um sicherzustellen, dass das System weiterhin dicht bleibt. Die genauen Intervalle können je nach Land und Anlagentyp variieren.
  3. Wartungsprüfungen: Bei routinemäßigen Wartungsarbeiten an Kälteanlagen und Wärmepumpen sollte eine Dichtigkeitsprüfung durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass das System weiterhin ordnungsgemäß funktioniert und keine Lecks aufweist.

Es ist wichtig zu beachten, dass einige Kältemittel spezifische Anforderungen haben können, was die Häufigkeit der Dichtigkeitsprüfungen betrifft. Zum Beispiel können Kältemittel mit einem höheren globalen Erwärmungspotenzial (GWP) strengere Prüfanforderungen haben als solche mit einem niedrigeren GWP.

Darüber hinaus können nationale oder regionale Vorschriften zusätzliche Anforderungen an die Dichtigkeitsprüfung festlegen. Es ist daher ratsam, sich mit den spezifischen Vorschriften und Normen des betreffenden Landes oder der Region vertraut zu machen, um sicherzustellen, dass die Dichtigkeitsprüfung gemäß den geltenden Bestimmungen erfolgt.

Wie wird Dichtigkeitsprüfung nach EN378 protokolliert?

In Deutschland wird die Protokollierung der Dichtigkeitsprüfung gemäß EN378 in der Regel gemäß den Anforderungen der Kältemittelverordnung (ChemKlimaschutzV) durchgeführt. Das Protokoll sollte alle relevanten Informationen und Ergebnisse der Dichtigkeitsprüfung enthalten. Hier sind einige typische Punkte, die im Protokoll festgehalten werden:

  1. Angaben zur Kälteanlage:
    • Hersteller, Modell und Seriennummer der Anlage
    • Installationsort und -datum
    • Angaben zur Kältemittelart und -menge
  2. Angaben zur Prüfung:
    • Datum und Uhrzeit der Durchführung der Dichtigkeitsprüfung
    • Verwendete Methode(n) der Dichtigkeitsprüfung gemäß EN378
    • Verwendete Geräte oder Instrumente zur Durchführung der Prüfung
  3. Prüfergebnisse:
    • Druckwerte vor und nach der Prüfung (falls eine Druckprüfung durchgeführt wurde)
    • Prüfergebnisse, einschließlich des ermittelten Druckverlusts oder des Nachweises von Leckagen (falls vorhanden)
    • Ggf. Maßnahmen zur Behebung von Leckagen oder weiteren festgestellten Mängeln
  4. Unterschrift und Qualifikation des Prüfers:
    • Das Protokoll sollte von einer qualifizierten Person unterzeichnet sein, die für die Durchführung der Dichtigkeitsprüfung gemäß EN378 autorisiert ist.
  5. Anhänge:
    • Alle zusätzlichen Unterlagen oder Nachweise, wie z. B. Zertifikate für die eingesetzten Geräte oder Instrumente, Kalibrierungsprotokolle usw.

Es ist wichtig, dass das Protokoll sorgfältig und vollständig ausgefüllt wird, da es als Nachweis für die ordnungsgemäße Durchführung der Dichtigkeitsprüfung dient. Das Protokoll sollte vom Betreiber der Kälteanlage aufbewahrt werden und bei Bedarf den zuständigen Behörden vorgelegt werden können.

Bitte beachten Sie, dass die genauen Anforderungen an die Protokollierung der Dichtigkeitsprüfung gemäß EN378 in Deutschland durch die Kältemittelverordnung (ChemKlimaschutzV) festgelegt werden. Es wird empfohlen, sich mit den spezifischen Bestimmungen der Kältemittelverordnung vertraut zu machen, um sicherzustellen, dass das Protokoll den geltenden Vorschriften entspricht.

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